moulin1
20.03.2008, 21:29 |
Neuanstrich der ganzen Wohnung notwendig? (Malerarbeiten) |
Hallo lieber Maler!
Ich ziehe nach nur einem Jahr aus einer Neubauwohnung wieder aus. Die Wohnung (Galeriewohnung, 2-Zimmer, 67 m²) wurde vor einem Jahr neu gestrichen (weiß). Der Vermieter beantwortet meine Frage "Muss ich wirklich streichen?" mit "grundsätzlich schon ...". Ich sehe noch verhandlungsspielraum, da der Anstrich wirklich tip-top und wie neu aussieht (Nichtraucher, keine Kinder). Aaaaber: leider ist an ein paar wenigen Stellen etwas zu sehen, nämlich kleine schwarze Abriebspuren von Plastiktüten die an der Wand gelehnt sind. Meine Frage: gibt es die Möglichkeit nur diese 2 m² zu streichen oder muss wirklich die ganze Wohnung gestrichen werden, da man die Unterschiede zu sehr sieht? Also mal von der grundsätzlichen Verpflichtung abgesehen ... |
dkaiser
21.03.2008, 12:40
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Neuanstrich der ganzen Wohnung notwendig? |
Hoi
Das nicht zwingend ne Heimwerkersache sondern eher ne Rechtsangelegenheit aber egal.
Bei "grundsätzlich schon" kommt wohl ein "aber" dahinter 
Ein Wohnraum sollte ca alle 5 Jahre Renoviert werden (was im Mietvertrag steht und davon ungültig ist kann ich nicht sagen,da gibbet schlauere Leute die sich mit sowas befassen)
Also würd ich sagen "lassen"
Wenn du es aber nicht lassen willst,könnte man versuchen mit nem feuchten Schwamm die betroffene stelle zu reinigen (Farbe sollte Scheuer/Waschfest sein,zumindest heutzutage).
Nur die betroffennen Stellen Streichen könnte klappen wenn die Farbe identisch ist.
Versuchs halt mal |